Sehr geehrte Patientinnen,
ab sofort bieten wir Ihnen die Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin (auch bekannt als Botox) im oberen Gesichtsdrittel an.
Damit können Stirnfalten, Glabellafalten („Zornesfalte“) und laterale Lidfalten („Lachfältchen“) behandelt werden.
Die Botox-Behandlung stellt eine Selbstzahler-Leistung dar und kann nicht mit den Krankenkassen abgerechnet werden.
Sollten Sie daran Interesse haben, nehmen Sie gerne telefonisch mit uns Kontakt auf oder vereinbaren online einen Termin.
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