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Wahlleistungen

Wahlleistungen in der Geburtshilfe
  • Nackentransparenzmessung

    Die Nackenfaltenmessung ist zwischen der 11+0 und 13+6 SSW bei einer fetalen Scheitel-Steißlänge von 45 bis 84 mm durchführbar. Es handelt sich um eine Flüssigkeitsansammlung zwischen Haut und Nackenmuskulatur, die in unterschiedlicher Ausprägung bei jedem Fet nachweisbar ist. Die Untersuchung erfolgt meistens durch eine Ultraschalluntersuchung über den Bauch, in seltenen Fällen über die Scheide.

    – Aus dem mütterlichen Blut werden zwei Hormone bestimmt (freies ß-HCG und PAPP A).

    – Die so erhaltenen Werte werden in Kombination mit dem mütterlichen Alter in ein Computerprogramm eingegeben und das individuelle Risiko berechnet.

    – Das Testergebnis liegt nach ca. 3 Tagen vor und gibt eine statistische Wahrscheinlichkeit wieder, ob ein erhöhtes Risiko für eine Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 13 oder Trisomie 18 vorliegt (Erkennungsrate 90%).

  • Nicht-invasiver Pränataltest (NIPT)

    Die Abnahme von mütterlichem Blut macht es möglich, kindliche Zellen nachzuweisen und so den fetalen Chromosomensatz zu untersuchen. Die Anzahl der fetalen Chromosomen wird ausgezählt, so dass mit bis zu 99-prozentiger Sicherheit Erkrankungen wie Trisomie 21, Trisomie 18 oder Trisomie 13 ausgeschlossen werden können. Wie die Nackenfaltenmessung ist der NIPT nur ein Suchtest, d.h. bei auffälligem Ergebnis muss eine Fruchtwasserpunktion zur Diagnosesicherung durchgeführt werden.

  • Cytomegalie-Titer-Bestimmung

    Eine Infektion mit Cytomegalieviren verläuft bei gesunden Erwachsenen in der Regel fast unmerklich ab. Manchmal kommt es zu einer Schwellung der Lymphknoten oder zu leichten Symptomen eines grippalen Infektes. In der Schwangerschaft können diese Viren allerdings über den Mutterkuchen auf das Kind übertragen werden und dieses gefährden. Die Übertragung erfolgt durch Tröpfcheninfektion oder durch Urin infizierter Patienten z.B. Wickelkinder. Eine Impfung gibt es bisher nicht, allerdings sind jetzt erste Therapieerfolge in der Schwangerschaft beschrieben worden, so dass das Erkennen einer Erstinfektion in der Schwangerschaft sehr wichtig ist.

  • Toxoplasmose-Titer-Bestimmung

    Toxoplasmose ist eine häufige Infektionskrankheit, die durch Parasiten übertragen werden kann. Die Übertragung erfolgt über die Parasiteneier durch Katzen oder Verzehr von rohem Fleisch. In Deutschland haben ca. 45% aller Frauen diese Infektion unbemerkt durchgemacht und sind daher geschützt. In der Schwangerschaft kann eine Erstinfektion zu einer Fehlgeburt oder zu schweren Hirnschädigungen führen. Durch die Blutentnahme zu Beginn der Schwangerschaft können wir frühzeitig feststellen, ob bereits Antikörper gegen Toxoplasmose gebildet wurden. Bei fehlender Immunität sollten weitere Kontrolluntersuchungen folgen. Eine akute Infektion kann durch eine Antibiotikatherapie behandelt werden.

  • AFP-Messung

    In der 16. SSW kann im mütterlichen Blut das Eiweiß AFP bestimmt werden. Beim so genannten offenen Rücken (1 Kind auf 1000 Schwangere) wird es vermehrt über das Fruchtwasser an die Mutter abgegeben. Überschreitet es einen gewissen Grenzwert, sollte man durch einen speziellen Ultraschall nach solchen Veränderungen schauen.

  • Infektionsausschluss

    Ungefähr 4 Wochen vor dem errechneten Termin sollte sichergestellt werden, dass die Scheide frei von B-Streptokokken ist. Diese Bakterien sind bei 20-30% der Frauen in der Scheide, wo sie für die Frau völlig ungefährlich sind. Bei dem Neugeborenen können sie schon wenige Stunden nach der Geburt einen schweren, möglicherweise sogar lebensgefährlichen Infekt auslösen. Um das zu verhindern, wird die Schwangere bei entsprechendem Nachweis unter der Geburt mit einem Antibiotikum behandelt. Es ist allerdings kein Grund, einen Kaiserschnitt durchführen zu müssen.

Wahlleistungen in der Gynäkologie
  • Brustultraschall

    Da in Deutschland jedes Jahr 70.000 Frauen an Brustkrebs erkranken, empfehlen wir Ihnen:

    – die Brust 1x im Monat (nach der Regelblutung) im Uhrzeigersinn abzutasten.

    – ab dem 20. Lebensjahr 1x jährlich Ultraschall der Brust und Achselhöhlen.

    Durch den Ultraschall wird die diagnostische Sicherheit kombiniert mit dem Abtasten der Brust deutlich erhöht. Ab dem 50. Lebensjahr wird jede Frau alle 2 Jahre zum Mammographie-Screening eingeladen. In dem freien Intervall kann eine zusätzliche Untersuchung sinnvoll sein, um kleinere Veränderungen nicht zu übersehen.

  • Beckenultraschall

    Ein Spezial-Ultraschall von der Scheide aus zeigt alle inneren Beckenorgane genau. Damit können Veränderungen an den Eierstöcken (Zysten, gut- und bösartige Tumore), an der Gebärmutterschleimhaut sowie der Gebärmuttermuskulatur (Myome) frühzeitig erkannt werden. Durch die Tastuntersuchung alleine sind vor allem kleinere Veränderungen oder Strukturen, die hinter der Gebärmutter liegen, nicht zu erkennen. Auch die Harnblase lässt sich so untersuchen. Wir empfehlen eine jährliche Ultraschallkontrolle der Spirale.

  • HIV-Test

    HIV-Infektionen sind übertragbar durch Blutkontakt oder über Geschlechtsverkehr. Um sich selbst zu schützen, aber auch aus Verantwortung Ihrem Partner bzw. Ihrer Partnerin gegenüber kann ein HIV-Test sinnvoll sein.

  • HPV-Test

    Humane Papillomviren (HPV) können bösartige Veränderungen oder deren Vorstufen am Gebärmutterhals oder in der Scheide hervorrufen. Chronische Infektionen erhöhen das Risiko für diese Erkrankung und erfordern eine intensivere Überwachung.

  • Immunologischer Stuhltest

    Sichtbares und nicht sichtbares Blut im Stuhl kann ein früher Hinweis auf Veränderungen in den tiefer liegenden Darmabschnitten sein, wie z.B. Polypen oder Darmkrebs. Ab dem 50. Lebensjahr wird Ihnen jährlich, ab dem 55. Lebensjahr alle 2 Jahre der Stuhltest oder alle 10 Jahre eine Darmspiegelung angeboten. Seit dem 01.04.2017 ist der immunologische Stuhltest Teil des Programms zur Früherkennung von Darmkrebs. Er kann bei Frauen und Männern im Alter zwischen 50 und 55 Jahren jedes Jahr durchgeführt werden. Ab 55 Jahren haben die Versicherten Anspruch auf bis zu zwei Früherkennungskoloskopien im Abstand von 10 Jahren oder alle 2 Jahre auf einen Test auf okkultes Blut im Stuhl. Ist der Stuhltest positiv, erfolgt zur weiteren Abklärung eine Darmspiegelung.

Ein Überblick unserer Leistungen:

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